Allgemeine Geschäftsbedinungen

§ 1 Geltungsbereich 

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem HerzKraftWerk - Studio,, Sonneberger Straße 150, 98724 Neuhaus am Rennweg (nachfolgend „HerzKraftWerk“) und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kundin“), die sich auf die von HerzKraftWerk angebotenen Leistungen und Produkte beziehen.

(2) Die AGB sind Bestandteil jedes Vertragsverhältnisses zwischen HerzKraftWerk und der Kundin, unabhängig von der Art der erworbenen Leistung (Einzel- oder Mehrfachkarten, Blockkurse, Workshops). Mit der Annahme des Vertragsangebots der Kundin gelten diese AGB als akzeptiert und gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen HerzKraftWerk und der Kundin.

(3) Die AGB können jederzeit per E-Mail an herzkraftwerk-studio@web.de angefordert oder auf meiner Website www.herzkraftwerk-studio.de/agb, sowie im Online-Buchungsportal (derzeit Eversports) eingesehen werden.

§ 2 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

(1) Vertragsgegenstand ist die entgeltliche Teilnahme an verschiedenen Kursen und Dienstleistungen in einem Studio von HerzKraftWerk oder im Rahmen externer Retreats.

(2) Ein Vertrag über die Inanspruchnahme verschiedener Kurse und Dienstleistungen kommt dadurch zustande, dass die Kundin über das Online-Buchungsportal (derzeit Eversports) die gewünschte Leistung auswählt, den Kaufvorgang abschließt und die Zahlung bestätigt. HerzKraftWerk bestätigt den Vertragsabschluss unverzüglich auf elektronischem Wege.

§3 Einzel- und Mehrfachkarten, Blockkurse, Sonderaktionen und Unübertragbarkeit der Karten

(1) Kundinnen von HerzKraftWerk haben die Möglichkeit, Einzel- und Mehrfachkarten sowie die Teilnahme an Blockkursen zu erwerben. Die spezifischen Details und Konditionen dieser Angebote sind in den einzelnen Angeboten detailliert beschrieben.

(2) Einzel- und Mehrfachkarten berechtigen die Kundin zur Inanspruchnahme einer bestimmten Anzahl von Kursen und Dienstleistungen. Die genauen Vertragsbedingungen können dem Online-Buchungsportal (derzeit Eversports) entnommen werden. Nutzerinnen von Einzel- und Mehrfachkarten werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht genutzte Kurseinheiten auf diesen Karten, unabhängig vom Grund der Nichtnutzung, nicht rückerstattet werden.

(3) Blockkurse (z.B. Rückbildungskurse) berechtigen die Kundin zur Teilnahme an einem Kurs, der aus mehreren Einheiten besteht, die aufeinander aufbauen können. Die Kundin bucht die Teilnahme am gesamten Blockkurs im Voraus. Die spezifischen Details und Bedingungen dieser Angebote sind in den einzelnen Angeboten detailliert beschrieben.

(4) Darüber hinaus bietet HerzKraftWerk besondere Angebote wie z.B. externe Retreats an. Die konkreten Einzelheiten und Bedingungen dieser Angebote ergeben sich aus den individuellen Angeboten.

(5) Die Nutzungs- und Zugangsrechte zu den Kursen und Dienstleistungen von HerzKraftWerk sind persönlich und nicht auf Dritte übertragbar. 

§ 4 Nutzung der Trainingsbereiche, Änderung und Einschränkung des Kursangebots

(1) Kundinnen haben nur während der gebuchten Kurszeiten Zugang zu den Trainingsbereichen des HerzKraftWerk - Studios. 

(2) Aufgrund der begrenzten Raumkapazitäten und des Anspruchs von HerzKraftWerk, auch in den Gruppenkursen eine individuelle Betreuung zu gewährleisten, kann nicht garantiert werden, dass jederzeit alle Teilnahmewünsche der Kundin erfüllt werden können. HerzKraftWerk ist jedoch bemüht, ausreichend Kursplätze anzubieten, so dass bei rechtzeitiger Anmeldung eine regelmäßige, mehrmals wöchentliche Teilnahme unter normalen Umständen möglich ist.

(3) HerzKraftWerk behält sich das Recht vor, im Einzelfall und aus triftigen Gründen Kurszeiten anzupassen oder Kursangebote abzusagen, soweit dies für die Kundin zumutbar ist. Die Kundin hat keinen Anspruch auf die ununterbrochene Durchführung eines bestimmten Kurses oder auf die Unveränderlichkeit des Kursprogramms, soweit dadurch das Gesamtangebot nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Laufende Blockveranstaltungen werden grundsätzlich zu Ende geführt.

(4) An gesetzlichen Feiertagen, in Ferienzeiten (insbesondere Weihnachten) oder aufgrund von Veranstaltungen kann es im Einzelfall zu Einschränkungen im Kursangebot kommen. Teilbereiche des Studios können für Reparaturarbeiten vorübergehend geschlossen werden.

(5) Die Kundin ist verpflichtet, die vertraglichen Bestimmungen einzuhalten und den Anweisungen der Studioinhaberin von HerzKraftWerk Folge zu leisten. Verstößt die Kundin gegen eine Anweisung der Studioinhaberin, ist HerzKraftWerk berechtigt, die Kundin des Kurses oder des Studios zu verweisen.

§ 5 Entgeltregelung


Die Entgelte für die gebuchten Leistungen sind sofort mit der Buchung fällig. Dies gilt unabhängig davon, ob die Buchung über meine Website, das Online-Buchungsportal (derzeit Eversports), oder anderweitig erfolgt.

§6 Stornierung, Rückgabe und Gültigkeit von Einzel- und Mehrfachkarten

(1) Die Teilnahme an Kursen kann bis zu 24 Stunden vor Kursbeginn kostenlos storniert werden. Die Stornierung erfolgt über das Online-Buchungsportal (derzeit Eversports). Die bereits abgebuchte Kurseinheit wird gutgeschrieben. Erfolgt die Stornierung weniger als 24 Stunden vor Kursbeginn oder erscheint die Kundin ohne Stornierung nicht zum Kurs, wird eine Kurseinheit von der Einzel- oder Mehrfachkarte abgezogen.

(2) Die Teilnahme an Blockkursen kann bis 14 Tage vor Kursbeginn kostenfrei storniert werden. In diesem Fall wird die gesamte Kursgebühr zurückerstattet. Erfolgt die Stornierung weniger als 14 Tage vor Kursbeginn oder vor Ablauf der Hälfte der Gesamtlaufzeit des Blockkurses (z.B. nach der dritten von acht Einheiten) und kann der freigewordene Platz über die Warteliste nachbesetzt werden, wird die Hälfte der Kursgebühr erstattet und die andere Hälfte als Bearbeitungsgebühr einbehalten. Ist eine Nachbesetzung nicht möglich oder ist die Hälfte der Blockkursdauer bereits erreicht, erfolgt keine Rückerstattung.

Für Rückbildungs- Blockkurse gilt: Da die Einheiten aufeinander aufbauen und ein Einstieg während des laufenden Kurses nicht möglich ist, erfolgt bei Stornierung während eines laufenden Rückbildungs- Blockkurses keine – auch keine anteilige - Rückerstattung der Kursgebühr.

(3) Die Rückgabe von Einzel- und Mehrfachkarten ist ausgeschlossen. Gleiches gilt nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist für Einzel- und Mehrfachkarten, die über ein Online-Buchungsportal (derzeit Eversports) erworben wurden. Kein Widerrufsrecht besteht für Einzelkarten, die über die angebotenen Online-Buchungsportale speziell für einen bestimmten Kurs zu einem bestimmten Termin erworben wurden sowie für alle persönlich im HerzKraftWerk - Studio erworbenen Dienstleistungen und Waren.

(4) Für die Gültigkeitsdauer von Einzel- und Mehrfachkarten gelten die gesetzlichen Bestimmungen für Gutscheine. Die Gültigkeitsdauer beträgt drei Jahre ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Karte erworben wurde. Beispiel: Wird eine Karte am 25.03.2024 gekauft, ist sie bis zum 31.12.2027 gültig. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer über den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum hinaus ist grundsätzlich nicht möglich.

§7 Pflichten der Kundin

(1) Die Kundin ist verpflichtet, sich vor Beginn einer Trainingsmaßnahme - ggf. unter Hinzuziehung ärztlichen Rats - über mögliche persönliche Gesundheitsrisiken zu informieren. Die Kundin ist verpflichtet, die Studioinhaberin von HerzKraftWerk unverzüglich über Unwohlsein, Schmerzen oder andere akute gesundheitliche Probleme zu informieren, die eine sichere Teilnahme am Kurs beeinträchtigen könnten.

(2) Die Kundin ist für die Vollständigkeit und Richtigkeit aller von ihr gemachten Angaben verantwortlich. Sie verpflichtet sich, HerzKraftWerk Änderungen ihrer Namens-, Adress- und Kontodaten unverzüglich per E-Mail an herzkraftwerk-studio@web.de  mitzuteilen oder in ihrem Kundenprofil im Online-Buchungsportal (derzeit Eversports) selbständig anzupassen. Verwaltungskosten und Mehraufwand, die durch unrichtige Daten entstehen, gehen zu Lasten der Kundin.

§8 Haftung

(1) HerzKraftWerk haftet nicht für Schäden, die der Kundin im Rahmen der Nutzung der Dienstleistungen oder der Räumlichkeiten von HerzKraftWerk entstehen, mit Ausnahme von Schäden, die durch Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, durch Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit der Kundin oder durch vorsätzliche bzw. grob fahrlässige Pflichtverletzungen von HerzKraftWerk verursacht werden.

(2) Für Schäden, die auf einer fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch LHerzKraftWerk beruhen, ist die Haftung von HerzKraftWerk auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kundin vertrauen darf.

(3) HerzKraftWerk haftet nicht für das Abhandenkommen von persönlichen Gegenständen der Kundin, es sei denn, es liegt eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von HerzKraftWerk vor. Der Kundin wird dringend empfohlen, keine Wertgegenstände (z.B. Smartphones, Kopfhörer) in das Studio mitzunehmen. Für abhanden gekommene Wertgegenstände übernimmt HerzKraftWerk keine Haftung.

§ 9 Höhere Gewalt und Verlängerung des Gültigkeitszeitraums

Bei von HerzKraftWerk nicht zu vertretenden Gründen, insbesondere bei Pandemien, Epidemien oder sonstigen als höhere Gewalt einzustufenden Ereignissen, die HerzKraftWerk an der Erbringung der vertraglichen Leistungen hindern, erfolgt keine Rückerstattung bereits gezahlter Entgelte. Im Gegenzug verlängert sich die Gültigkeitsdauer der Einzel- und Mehrfachkarten um die Dauer des Ausfalls aufgrund höherer Gewalt. HerzKraftWerk verpflichtet sich, die Kundin rechtzeitig in Textform über die genaue Dauer des Ausfalls und den sich daraus ergebenden Verlängerungszeitraum zu informieren. Bereits terminierte Blockkurse werden neu terminiert.

§ 10 Änderungen der AGB

HerzKraftWerk behält sich das Recht vor, den Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen - mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten - bei Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder Änderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. HerzKraftWerk wird die Kundin über die Änderungen informieren und ihr die Möglichkeit einräumen, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Bekanntgabe zu widersprechen, wobei HerzKraftWerk besonders darauf hinweisen wird, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.

§11 Schlussbestimmungen

(1) Mündliche Nebenabreden bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht. Alle Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

(2) Sollten Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages oder der AGB im Übrigen nicht berührt. Entsprechendes gilt, soweit sich eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder lückenhaften Bestimmung werden die Parteien eine Regelung treffen, die dem ursprünglich Vereinbarten oder dem nach dem Sinn und Zweck des Vertrages Gewollten am nächsten kommt.

 

Stand: November 2023

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